Sollten Sie an einem Unfall mit einem anderen Kraftfahrzeug beteiligt gewesen sein, kommt es auf eine schnelle und vor allem sachgemäße Analyse des Schadens an. So lässt sich im Zweifelsfall eindeutig erfassen, welche Beweise für die Verursachung des Unfalls vorliegen. Auch die konkrete Schadenssumme wird durch die Überprüfung im Detail bestimmt. Gerne unterstütze ich Sie im Fall eines Unfallschadens dabei, die nötigen Überprüfungen vorzunehmen. Das folgende Vorgehen ist bei mir hierzu immer gleich:
Bei mir haben Sie die Möglichkeit, von Beginn an mit einem Experten zu sprechen. Ich widme mich der gesamten Schadensregulierung und ermögliche Ihnen bei Bedarf auch kurzfristig den für Sie nötigen Termin. Mein Anspruch ist es dabei, Ihnen noch am selben Tag, spätestens aber am Folgetag, eine detaillierte Einschätzung zu ermöglichen. Buchen Sie hierzu direkt einen Termin.
Anschließend nehme ich Ihr Fahrzeug im Rahmen des Termins genauer unter die Lupe. Dabei biete ich Ihnen auf Wunsch eine Schadensaufnahme direkt bei Ihnen vor Ort, falls das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden kann. Sollten Teile demontiert werden müssen, ist ein Werkstattermin die bessere Wahl. Alternativ dazu können Sie mich natürlich auch direkt im Büro besuchen. Damit die Begutachtung reibungslos gelingt, bespreche ich mich mit Ihnen noch einmal zur Schadensaufnahme.
Nachdem ich Ihr Fahrzeug genaustens analysiert und begutachtet habe, kann ich Ihnen mehr zum Umfang des Schadens sagen. Gleiches gilt zu den weiteren Schritten, die für Sie jetzt zu tun sind. Falls Sie in der Zwischenzeit auf einen Mietwagen angewiesen sind, organisiere ich über die Versicherung des Unfallgegners für Sie einen geeigneten Mietwagen, damit Sie trotz des Unfalls mobil bleiben. Bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen dieses Recht immer zu, wobei Ihnen ein Fahrzeug Ihrer Fahrzeugklasse zur Verfügung gestellt wird. Sollte dies so schnell nicht möglich sein, haben Sie die Option, Ihren entstandenen Nutzungsausfall geltend zu machen.
Mithilfe modernster Softwarelösungen bin ich in der Lage, den Schaden Ihres Fahrzeugs bis auf den Euro genau zu ermitteln. Dieser Wert wird dann im Gutachten erfasst, wobei zudem alle Angaben und Details zur Begründung enthalten sind. Die Art Ihres Fahrzeugs ist für die Arbeit während der Überprüfung dabei nicht relevant. So greifen Sie auf ein sicheres Gutachten zurück.
Sobald ich mit Ihnen Rücksprache gehalten habe, wird das Gutachten direkt an den Auftraggeber, an den Rechtsverteidiger sowie an die Versicherung automatisch weitergeleitet, sodass Sie nichts mehr tun müssen. Auch ein Kontakt zum Unfallgegner wird für Sie in dieser Hinsicht nicht nötig.
Mein Ziel ist es, Sie bis zur finalen Regulierung des Schadens zu begleiten. Dabei können Sie den Schaden in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Sollten Sie den Schaden nicht beheben wollen, ist dies möglich. Gerne teile ich der Versicherung sowie dem Anwalt des Unfallgegners mit, wie Sie den Schaden regulieren möchten. Ihr Geld erhalten Sie anschließend in der Regel nach ungefähr vier bis sechs Wochen von der Versicherung des Unfallgegners.
Bei mir haben Sie die Möglichkeit, von Beginn an mit einem Experten zu sprechen. Ich widme mich der gesamten Schadensregulierung und ermögliche Ihnen bei Bedarf auch kurzfristig den für Sie nötigen Termin. Mein Anspruch ist es dabei, Ihnen noch am selben Tag, spätestens aber am Folgetag, eine detaillierte Einschätzung zu ermöglichen. Buchen Sie hierzu direkt einen Termin.
Anschließend nehme ich Ihr Fahrzeug im Rahmen des Termins genauer unter die Lupe. Dabei biete ich Ihnen auf Wunsch eine Analyse direkt vor Ort, falls das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden kann. Alternativ dazu können Sie mich natürlich auch direkt im Büro besuchen. Damit die Begutachtung reibungslos gelingt, bespreche ich mich mit Ihnen noch einmal zum Unfallhergang.
Nachdem ich Ihr Fahrzeug genaustens analysiert und begutachtet habe, kann ich Ihnen mehr zum Umfang des Schadens sagen. Gleiches gilt zu den weiteren Schritten, die für Sie jetzt zu tun sind. Falls Sie in der Zwischenzeit auf einen Mietwagen angewiesen sind, stelle ich Ihnen ein solches Fahrzeug gerne zur Verfügung. So stelle ich sicher, dass Sie auf Dauer mobil bleiben.
Mithilfe modernster Softwarelösungen bin ich in der Lage, den Schaden Ihres Fahrzeugs bis auf den Euro genau zu ermitteln. Dieser Wert wird dann im Gutachten erfasst, wobei zudem alle Angaben und Details zur Begründung enthalten sind. Die Art Ihres Fahrzeugs ist für die Arbeit während der Überprüfung dabei unerheblich. So greifen Sie auf ein sicheres Gutachten zurück.
Sobald ich mit Ihnen Rücksprache gehalten habe, wird das Gutachten an
die jeweiligen Stellen weitergeleitet. Im Normalfall leiten wir das Gutachten direkt an den Versicherer weiter. Für
den Unfallgegner lassen sich die damit verbundenen Angaben dann über den Versicherer beantragen. Bei Bedarf
leite ich das Gutachten auch an einen möglichen Rechtsbeistand des
Gegners weiter.
Mein Ziel ist es, Sie bis zur finalen Regulierung des Schadens zu begleiten. Dabei können Sie den Schaden in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Sollten Sie den Schaden nicht beheben wollen, ist dies möglich. Gerne teile ich der Versicherung sowie dem Anwalt des Unfallgegners mit, wie Sie den Schaden regulieren möchten. Nach zwei bis vier Wochen erhalten Sie Ihr Geld.
Bei mir haben Sie die Möglichkeit, von Beginn an mit einem Experten zu sprechen. Ich widme mich der gesamten Schadensregulierung und ermögliche Ihnen bei Bedarf auch kurzfristig den für Sie nötigen Termin. Mein Anspruch ist es dabei, Ihnen noch am selben Tag, spätestens aber am Folgetag, eine detaillierte Einschätzung zu ermöglichen. Buchen Sie hierzu direkt einen Termin.
Anschließend nehme ich Ihr Fahrzeug im Rahmen des Termins genauer unter die Lupe. Dabei biete ich Ihnen auf Wunsch eine Analyse direkt vor Ort, falls das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden kann. Alternativ dazu können Sie mich natürlich auch direkt im Büro besuchen. Damit die Begutachtung reibungslos gelingt, bespreche ich mich mit Ihnen noch einmal zum Unfallhergang.
Nachdem ich Ihr Fahrzeug genaustens analysiert und begutachtet habe, kann ich Ihnen mehr zum Umfang des Schadens sagen. Gleiches gilt zu den weiteren Schritten, die für Sie jetzt zu tun sind. Falls Sie in der Zwischenzeit auf einen Mietwagen angewiesen sind, stelle ich Ihnen ein solches Fahrzeug gerne zur Verfügung. So stelle ich sicher, dass Sie auf Dauer mobil bleiben.
Mithilfe modernster Softwarelösungen bin ich in der Lage, den Schaden Ihres Fahrzeugs bis auf den Euro genau zu ermitteln. Dieser Wert wird dann im Gutachten erfasst, wobei zudem alle Angaben und Details zur Begründung enthalten sind. Die Art Ihres Fahrzeugs ist für die Arbeit während der Überprüfung dabei unerheblich. So greifen Sie auf ein sicheres Gutachten zurück.
Sobald ich mit Ihnen Rücksprache gehalten habe, wird das Gutachten an die jeweiligen Stellen weitergeleitet. Im Normalfall leiten wir das Gutachten direkt an den Versicherer weiter. Für den Unfallgegner lassen sich die damit verbundenen Angaben dann über den Versicherer beantragen. Bei Bedarf leite ich das Gutachten auch an einen möglichen Rechtsbeistand des Gegners weiter.
Mein Ziel ist es, Sie bis zur finalen Regulierung des Schadens zu begleiten. Dabei können Sie den Schaden in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Sollten Sie den Schaden nicht beheben wollen, ist dies möglich. Gerne teile ich der Versicherung sowie dem Anwalt des Unfallgegners mit, wie Sie den Schaden regulieren möchten. Nach zwei bis vier Wochen erhalten Sie Ihr Geld.
Motorrad Gutachten
Anhänger Gutachten
E-Bike Gutachten
E-Scooter Gutachten
Unfallgutachten
Wohnmobil
Gutachten
Wertgutachten
Beweissicherung
Kurzgutachten
Auch nach der Schadensregulierung bin ich für Sie da!
Nicht nur für Sie, sondern auch für die Gegenseite besteht die Möglichkeit, einen Gutachter in das Verfahren hinzuzuziehen. So kann es bei gegensätzlichen Ansichten durchaus dazu kommen, dass Teile des Gutachtens gekürzt werden. Gerne berate ich Sie in einem solchen Fall, wie wir jetzt am besten vorgehen sollten und was die nächsten Schritte sind. Gleichzeitig gewähre ich Ihnen gerne auch den nötigen Einblick in die Art unserer Überprüfungen, um Sie bestmöglich zu informieren.
Sowohl bei Reparaturen durch Mechaniker als auch bei der eigenständigen Behebung des vorhandenen Schadens kann ich Ihnen eine entsprechende Bestätigung ausstellen. So haben Sie bei weiteren Schäden einen Nachweis darüber, dass Ihr Fahrzeug vollständig repariert wurde. Ohne einen solchen Nachweis wertet dies die Versicherung häufig als neuen Folgeschaden und zahlt nicht.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfallschaden instand setzen lassen, jedoch keinen Nachweis über die Reparatur- oder Wartungsarbeiten haben, kann das schnell zum finanziellen Nachteil werden. Denn im schlimmsten Fall erkennt die gegnerische Versicherung die Rechnung über die Unfallschaden-Reparatur allein nicht an. Um diese missliche und unnötige Situation zu vermeiden, erfasse ich die Reparatur visuell und sorge dafür, dass die erledigten Arbeiten auch später noch nachvollziehbar sind. Die damit verbundene Reparaturbestätigung erhalten Sie dabei von mir.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Im Rahmen meiner Leistungen als Kfz-Sachverständiger werde ich häufig auf die fiktive Abrechnung angesprochen. In diesem Fall erhalten Sie den Schaden nach der Begutachtung von Ihrer Versicherung ersetzt. Der Kunde kann die Summe ausgezahlt bekommen und das Fahrzeug trotzdem in der Werkstatt seiner Wahl Reparieren lassen. Da gesetzlich nichts zur Verwendung der Schadenersatzsumme festgeschrieben ist, wird der Nettobetrag auch fiktiv jederzeit auszahlbar.